Allgemeine Geschäftsbedingungen für Projektleistungen
Stand: Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für einmalige Projekt- und Werkleistungen des Anbieters — insbesondere Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Websites, Software, Dashboards sowie damit verbundene Design- und Beratungsleistungen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
§ 1 Vertragspartner & Geltungsbereich
Anbieter und Vertragspartner ist Christopher Rapp, Einzelunternehmen (Betriebsbezeichnung „Werbung Wien"), Hohenfelsplatz 5, Tür 7, 1120 Wien, Österreich · UID ATU67324816 · GISA 38525933 · E-Mail christopherrapp.online@gmail.com (im Folgenden „Auftragnehmer" oder „Anbieter").
Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge und Verträge über einmalige Projekt- und Werkleistungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber"). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG bzw. § 1 UGB — also an Personen, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er als Unternehmer im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Es gelten ausschließlich diese AGB sowie das jeweilige individuelle Angebot. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor. Maßgeblich ist die deutschsprachige Fassung; Übersetzungen dienen nur der Information.
§ 2 Leistungsgegenstand & Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrags sind die im jeweiligen Angebot beschriebenen Projektleistungen. Der konkrete Leistungsumfang, die Leistungsziele und etwaige Meilensteine ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht geschuldet.
Die Leistungen beruhen auf der Gewerbeberechtigung „Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik" (GISA 38525933). Der Anbieter erbringt sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachunternehmens nach dem Stand der Technik. Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Subunternehmer und Dritter zu bedienen; Vertragspartner bleibt der Anbieter.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, schuldet der Anbieter ein sorgfältiges Bemühen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. bestimmte Umsätze, Rankings, Reichweiten oder Conversion-Zahlen). Gestalterische Leistungen unterliegen einem künstlerischen Gestaltungsspielraum; die Auswahl innerhalb des vereinbarten Rahmens obliegt dem Anbieter.
§ 3 Angebot & Zustandekommen des Vertrags
Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig und bis zur Annahme freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber das Angebot annimmt — insbesondere durch die digitale Unterzeichnung im Kundenportal samt Setzen der erforderlichen Bestätigungen (Unternehmer-Eigenschaft, AGB, Auftragsverarbeitung/Datenschutz) — oder durch schriftliche Beauftragung bzw. durch Zahlung einer vereinbarten Anzahlung.
Nach Vertragsschluss erhält der Auftraggeber eine Bestätigung samt Angebot und diesen AGB auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail/PDF); der Vertragstext ist in der Kundenzone abrufbar.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Texte, Bilder, Logos, Freigaben und Zugänge rechtzeitig, vollständig und im vereinbarten Format bereit und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson. Freigaben und Rückmeldungen erfolgen innerhalb angemessener Frist.
Beigestellte Inhalte
Der Auftraggeber sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm beigestellten Inhalten (Texte, Bilder, Marken, Fonts, Daten etc.) verfügt, und hält den Anbieter von Ansprüchen Dritter, die aus diesen Inhalten resultieren, schad- und klaglos.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen; ein dadurch entstehender Mehraufwand kann nach Aufwand gesondert verrechnet werden. Ruht ein Projekt aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen länger als 30 Tage, ist der Anbieter berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.
§ 5 Termine & Fristen
Termin- und Zeitangaben sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich („Fixtermin") vereinbart wurden. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, nachträglichen Änderungswünschen, Leistungen Dritter oder höherer Gewalt beruhen, verschieben vereinbarte Termine entsprechend und begründen keinen Verzug des Anbieters.
§ 6 Änderungen & Zusatzleistungen
Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests), werden diese gesondert vereinbart und nach dem vereinbarten Stundensatz bzw. auf Basis eines Zusatzangebots verrechnet. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Änderungen umzusetzen, die den ursprünglichen Rahmen wesentlich überschreiten. Bereits begonnene oder fertiggestellte Leistungen, die durch Änderungswünsche entfallen, sind zu vergüten.
§ 7 Preise & Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird bei Projektbeginn eine Anzahlung fällig; weitere Zahlungen erfolgen nach vereinbarten Meilensteinen bzw. nach Aufwand. Rechnungen sind, sofern im Angebot nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB) sowie ein pauschaler Ersatz der Betreibungskosten von € 40,– verrechnet; die Geltendmachung weiterer Kosten bleibt vorbehalten. Der Anbieter ist bei Zahlungsverzug berechtigt, laufende Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung fälliger Beträge einzustellen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
Alle gelieferten Werke, Dateien und eingeräumten Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem jeweiligen Auftrag geschuldeten Beträge Eigentum des Anbieters bzw. verbleiben die Nutzungsrechte beim Anbieter (Eigentums- und Rechtevorbehalt, siehe § 9).
§ 8 Abnahme
Werkleistungen werden nach Fertigstellung zur Abnahme bereitgestellt. Der Auftraggeber prüft das Werk und teilt etwaige Mängel innerhalb von 14 Tagen konkret und nachvollziehbar schriftlich mit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge oder nimmt der Auftraggeber das Werk in Gebrauch (z. B. Live-Schaltung), gilt das Werk als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.
§ 9 Nutzungsrechte & Urheberrecht
An allen im Rahmen des Auftrags geschaffenen urheberrechtlich geschützten Werken (Designs, Layouts, Grafiken, Quellcode, Konzepte) stehen die Urheber- und Werknutzungsrechte zunächst dem Anbieter zu. Der Auftraggeber erhält die im Angebot bezeichneten Nutzungsrechte erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.
Sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, erhält der Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte, Bearbeitung, Weiterentwicklung oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Herausgabe von offenen Quelldateien, Design-Quelldateien oder Quellcode ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Setzt der Anbieter Komponenten Dritter ein (z. B. Open-Source-Software, Frameworks, Schriften, Stockmaterial, Plugins), gelten hierfür die jeweiligen Lizenzbedingungen der Dritten; entsprechende Rechte werden nur in deren Umfang verschafft. Der Anbieter ist berechtigt, das erstellte Werk zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu nennen und abzubilden sowie einen dezenten Urhebervermerk („Umsetzung: Werbung Wien") anzubringen, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
§ 10 Drittleistungen, Hosting & Lizenzen
Leistungen und Kosten Dritter — insbesondere Hosting, Domains, Server, Software-Lizenzen, Schnittstellen, Zahlungsdienste, Schrift- und Bildlizenzen — sind nicht im Leistungsumfang enthalten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich genannt. Sie werden bei Bedarf im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt oder gesondert weiterverrechnet. Für Verfügbarkeit, Leistung und Mängel von Produkten und Diensten Dritter übernimmt der Anbieter keine Haftung.
§ 11 Gewährleistung
Der Anbieter gewährleistet, dass das Werk bei Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Bei berechtigten, fristgerecht gerügten Mängeln hat der Anbieter das Recht und die Pflicht zur Verbesserung (Nachbesserung) innerhalb angemessener Frist; schlägt diese endgültig fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt — soweit gesetzlich zulässig — sechs Monate ab Abnahme.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die auf vom Auftraggeber beigestellten Inhalten, nachträglichen Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter, unsachgemäßer Nutzung, fehlenden Updates, Produkten Dritter, Änderungen der technischen Rahmenbedingungen (z. B. Browser, Betriebssysteme, Drittdienste) oder höherer Gewalt beruhen. Eine bestimmte, ununterbrochene Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit von Software wird — dem Stand der Technik entsprechend — nicht geschuldet.
§ 12 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den Auftragswert des betroffenen Auftrags.
Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Datenverlust sowie mittelbaren Schäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt oder freigibt, sowie für deren rechtliche Zulässigkeit haftet ausschließlich der Auftraggeber.
§ 13 Datenschutz & Auftragsverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen Zwecken des Anbieters (z. B. Vertrags- und Abrechnungsdaten) richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, gilt ergänzend der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), den der Auftraggeber mit der Auftragsannahme akzeptiert.
§ 14 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur zu Vertragszwecken. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden. Die Referenznennung gemäß § 9 bleibt unberührt.
§ 15 Stornierung, Rücktritt & Kündigung
Storniert der Auftraggeber einen erteilten Auftrag vor oder während der Umsetzung aus Gründen, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind, sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie der bereits angefallene Aufwand zu vergüten. Der Anbieter kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten, insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, dauerhaft fehlender Mitwirkung oder Insolvenz des Auftraggebers; bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall zu vergüten.
§ 16 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Ausfälle von Netz- oder Hosting-Infrastruktur, Cyber-Angriffe, behördliche Maßnahmen, Pandemien) befreien die betroffene Partei für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 17 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende zulässige Regelung.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das für den Sitz des Anbieters sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
Stand: Juli 2026. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern.